Mehr Kinderschutz in der Werbung

Künftig soll der Gesundheitsschutz von Kindern auch vor allem in Werbungen eine entscheidende Rolle spielen. Dies entschied der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir und stellte demnach Pläne auf, welche in einem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums aufgenommen wurden. Verboten werden soll dadurch vor allem diejenige Werbung, welche sich an Kinder richtet und dabei den Inhalt von Produkten mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzanteil enthält. Der Gesundheitsschutz von Kindern soll dadurch gestärkt werden. Das Vorhaben ist zudem im Koalitionsvertrag verankert.

Jeder kennt es: Was wir in der Werbung sehen und aufnehmen, manifestiert sich schnell in unserem Gehirn. Experten arbeiten mit professionellen Maßnahmen daran, das menschliche Gehirn fast schon zu manipulieren, um lediglich einen Zusammenhang eines Produktes mit einer Marke zu kreieren. So nehmen nicht nur Werbespots auf uns großen Einfluss, sondern auch auf Kinder unter 14 Jahren. Vor allem im Kindesalter kann dies das weitere Essverhalten prägen. Das, was sie sehen und zu Gesicht bekommen, prägt sich bei ihnen ein. Vor allem die Lebensmittelwerbung ist bei unter 14-Jährigen auf ein negatives Ernährungsverhalten zurückzuführen. Die ausgewogene Nahrung steht bei der Lebensmittelwerbung dabei jedoch nicht im Fokus, sondern hochverarbeitete Produkte mit einem hohen Anteil an Zucker, Fett und Salz sind dabei meist Bestandteil der Werbungen, die an Kinder gerichtet werden. 

Dabei äußerte sich Bundesminister Özdemir wie folgt: „Kinder sind das Wertvollste, was wir haben – sie zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch die Verantwortung des Staates. Neben ausreichend Bewegung und entsprechenden Angeboten braucht es eine möglichst gesunde Ernährungsumgebung, dafür sind klare Regeln unumgänglich. In der Kindheit werden die Grundlagen für das weitere Leben gelegt, die Kindheit entscheidet oft über die Chancen im Erwachsenenleben. Wir haben die Rückendeckung eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses von Wissenschaft und Ärztinnen und Ärzten über Krankenkassen bis hin zu Elternvertretungen, die nachdrücklich eine umfassende Regulierung fordern. Eine große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet unsere Pläne. Werbetreibende können auch weiterhin gegenüber Kindern für Lebensmittel werben, die keinen zu hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz haben. Und genau dahin sollte der Trend gehen: weniger ist mehr! Wir setzen auf die Bereitschaft der Lebensmittelwirtschaft, Rezepturen zu verbessern.“( 27. Feb 2023 

Pressemitteilung des BMEL Nr. 24/2023 BMEL – Pressemitteilungen – Özdemir stellt Gesetzesvorhaben für mehr Kinderschutz in der Werbung vor).


Wer ist von dem Gesetzentwurf geschützt?

Von dem Gesetzentwurf werden Kinder geschützt. Unter Kindern werden dabei alle Kinder unter 14 Jahren verstanden. Zudem ist die Werbung dann an Kinder gerichtet, wenn die Werbung nach ihrer Art, Inhalt oder der Gestaltung an Kinder adressiert ist, bspw. wenn die Darsteller der Werbung Kinder sind oder Kinder aufgrund des Umfeldes eines etwaigen Werbebeeinflusses ausgesetzt werden können (z.B. wenn die Werbung zwischen 6 und 23 Uhr geschaltet wird). 

 

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf?

Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) reguliert die Werbung für Kinder bezüglich des Werbens von Lebensmitteln. Umfasst werden dabei alle Medien, welche für Kinder relevant seien. Darunter gefasst wird auch das Marketing von Influencern auf Social Media. 

Inwiefern Lebensmittelwerbung als “schädlich” für Kinder zwecks eines zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes eingestuft werden sollen, misst sich an den Maßstäben des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dabei wurde das entsprechende Modell der Nährwerte speziell für die Regulierung der Lebensmittelwerbung, die an Kinder gerichtet ist, geschaffen.


Das Nährwertprofilmodell der WHO

Das Nährwertprofilmodell der WHO gliedert die Lebensmittel in verschiedene Stufen. Für jede Kategorie sind eigene Höchstwerte für den Gehalt an Gesamtfett, gesättigten Fettsäuren, Gesamtzucker, zugesetztem Zucker, Süßungsmitteln, Salz und/oder Energie pro 100 g Lebensmittel festgelegt.

Milch und Säfte (ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel) stellen dabei eine Ausnahme dar und sind von der Regelung befreit. Dabei soll vor allem der Gesundheitsschutz der Kinder den wirtschaftlichen Interessen der Marketingagenturen überwiegen. 

Die Werbung, die speziell an Kinder gerichtet ist, unterliegt somit heutzutage einem generellen Schutz, der vor allem zu einer besseren Gesundheit der Kinder beitragen soll. Auch mit der steigenden Digitalisierung sind dahingehend präventive Maßnahmen zu ergreifen, da vor allem der Konsum der digitalen Medien Kinder erheblich beeinflussen kann. Stellt man einen Vergleich mit früherer Werbung von Lebensmitteln gerichtet an Kinder dar, steht fest, dass man heute seiner Verantwortung für den Schutz der Kinder auch bewusst ist. Zu damaligen Zeiten wurde sogar das Produkt “Nutella” als eiweißreich und sehr gesund deklariert. Heute wäre das unvorstellbar und rechtlich unzulässig. Ein Wandel der Zeit, gesellschaftlich sowie juristisch.

 

Bildquelle: Bild 3599085 von Victoria_Regen auf pixabay

Tags :
Marketing & Werbung, Sonstiges, Urteile & Gesetze

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