Marktplatzbetreiber aufgepasst – Haftung für Markenrechtsverstöße droht

Manuel Campos Sánchez-Bordona, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes  (EuGH),  hat in seinen Schlussanträgen zu einem Rechtsstreit zwischen der Coty Germany GmbH und Amazon (Az.: C-567/18) ausgeführt, dass Marktplatzbetreiber auch ohne entsprechende Kenntnis für den Vertrieb von markenrechtsverletzenden Artikel auf dem Amazon-Marketplace haften kann. Die Stellungnahme kann auf der Seite des EuGH nachgelesen werden.

Folgt der EuGH in Luxemburg der Ansicht des Generalanwaltes, hat dies weitreichende Auswirkungen für Marktplatzbetreiber. Diese haften nämlich dann für markenrechtliche Verletzungen auf ihrer Plattform.

Worum ging es im konkreten Fall?

Ein Drittanbieter hatte ein Parfüm der Marke Davidoff über den Amazon-Marketplace verkauft. Dieses wurde sowohl von Amazon gelagert als auch versendet. In solch einem Fall, bei dem der Verkäufer selbst kein Lagerhaus unterhält und  auch den Versand der Waren von einem Dritten vornehmen lässt, spricht man von Dropshipping.

Das Problem hierbei ist jedoch, dass der Drittanbieter das Parfüm ohne Lizenz vertreibt. Coty Germany sah sich durch diese Handlung in ihren Rechten verletzt.

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Marktplatzbetreiber aufgepasst - Haftung für Markenrechtsverstöße droht

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E-Commerce, Rechtsgebiete, Sonstiges

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