Ist es rechtlich zulässig, Fingerabdrücke im Personalausweis zu speichern?

EuGH-Urteil: Fingerabdruck im Personalausweis – Die Pflicht bleibt bestehen, die Rechtsgrundlage muss angepasst werden.

 

2020 wurde in Deutschland die Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis beschlossen, weshalb seit August 2021 alle neu erstellten Personalausweise zur Beantragung die Abgabe von zwei Fingerabdrücken (meistens beide Zeigefinger) erfordern. Über die Rechtmäßigkeit dieser Regelung, die auf einer EU-Verordnung (2019/1157) beruht, hatte nun der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf Vorlage des VG Wiesbaden entschieden.

 

Worum ging es?

Seit mehr als zwei Jahren ist in Deutschland jeder verpflichtet, seine Fingerabdrücke abzugeben (§ 5 Abs. 5 und Abs. 9, § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz).

Gegen diese Verpflichtung wehrte sich ein deutscher Bürger. Weil die Stadt Wiesbaden ihm keinen neuen Ausweis ohne Fingerabdruckabnahme erstellen wollte, klagte der Bürger gegen die bestehende Regelung und verlangte, dass ihm ein Ausweis ohne die biometrischen Merkmale der Finger ausgehängt wird.

Da das VG Wiesbaden die dahinter liegende EU-Verordnung in die Auslegung mit einbeziehen musste, wurde das Verfahren im Rahmen des Vorlageverfahrens gemäß Art. 267 AEUV dem EuGH vorgelegt.

 

Wie hat das Gericht entschieden?

Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Fingerabdrücken grundsätzlich gerechtfertigt ist. Diese Maßnahme dient dazu, Identitätsdiebstahl und die Herstellung gefälschter Ausweisdokumente zu bekämpfen und die Sicherheit zu erhöhen. Zudem erleichtert sie die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit, indem sie eine zuverlässige Identifizierung innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Die Regelung an sich steht daher im Einklang mit den Grundrechten auf Privatsphäre und Datenschutz.

Allerdings stellte der EuGH fest, dass die zugrunde liegende EU-Verordnung ungültig ist, da die Verordnung auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt wurde und nicht nach den vorgeschriebenen Regelungen des besonderen Gesetzgebungsverfahrens erlassen worden ist.

 

Was bedeutet die Ungültigkeit der Verordnung?

Zunächst einmal bedeutet dies, dass die Verordnung durch die EU neu ausgestaltet werden muss. Allerdings bleibt aufgrund der zu erwartenden “schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit” bis spätestens zum 31.12.2026 in Kraft.

 

Fazit

Insgesamt zeigt dieses Urteil die Komplexität der Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz. Während die Aufnahme von Fingerabdrücken wichtige Sicherheitsziele unterstützen kann, ist es entscheidend, dass dies im Einklang mit den Grundrechten der Bürger geschieht und auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruht. Allerdings ist es auch immer wichtig, dass die EU ihre Verordnungen im richtigen Rechtsverfahren erlässt.

 

Bildquelle: Bild 8369219 von alanajordan auf pixabay

Tags :
Datenschutz, Rechtsgebiete, Sonstiges, Urteile & Gesetze

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