e-Privacy-Verordnung gescheitert

Die seit Jahren geplante e-Privacy-Verordnung ist endgültig am Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert. Die Justizminister der Mitgliedsstaaten konnten sich nicht über grundlegende Fragen einig werden. Allerdings sieht es aktuell danach aus, dass die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der Verordnung erarbeiten will.

Was ist die e-Privacy-Verordnung?

Bei der e-Privacy-Verordnung (ePVO) handelt es sich um eine geplante EU-Verordnung, die ursprünglich zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten sollte. Ebenfalls sollte Sie die veraltete e-Privacy Richtlinie ersetzen. Die e-Privacy Verordnung sollte hierbei den Schutz der Grund- und Freiheitsrechten natürlicher und juristischer Personen während der Nutzung oder Bereitstellung von Webservices oder elektronischer Kommunikationsdiensten wahren. Gerade im Hinblick auf den Einsatz von Webtracking über Cookies sollte die ePVO klare und einheitliche Regelungen schaffen.

Die bisherigen Regelungen in Deutschland zum Vorgänger (e-Privacy Richtlinie) stellen das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) dar.

Scheitern der Verordnung

Die Verordnung scheiterte letztlich an den unterschiedlichen Vorstellungen der Vertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie Netzpolitik.org berichtete. Polen und Österreich zum Beispiel haben Zweifel an der Notwendigkeit dieser Verordnung geäußert. Der luxemburgische Vertreter ging sogar so weit zu sagen, dass die Länder in den letzten drei Jahren bisher nur über einen besseren Schutz der Privatsphäre ihrer Bürger geredet haben, ohne wirklich effektiv etwas zur Umsetzung beigetragen zu haben.

Der frisch gewählte EU-Kommissar Thierry Breton äußert sich zum Scheitern der ePVO wie folgt: „Wir werden einen neuen Vorschlag auf den Tisch legen müssen, denn jeder will, dass etwas passiert, aber Sie sind sich offensichtlich nicht darüber einig, was“.

Folgen des Scheiterns der e-Privacy-Verordnung

Durch das Scheitern der ePVO dürfte die Hoffnung der Webseitenbetreiber, zeitnah, eine einheitliche, datenschutzkonforme Lösung zum Einsatz von Cookies bzw. Tracking auf der Webseite an die Hand zu bekommen  vorübergehend erloschen sein.

Das Scheitern bedeutet vor allem, dass die Gerichte weiterhin die DSGVO auf Probleme mit Webtracking und Cookies anwenden werden.

Fazit

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups stehen nun vor der Frage, ob und wie Sie datenschutzkonform im Hinblick auf Cookies und Webtracker agieren können. Unserer Erfahrung nach sind gerade kleine Unternehmen die Leidtragenden von unklaren Regelungen und beliebte Ziele für Abmahnverbände.

Wie es nun weitergeht und was betroffene Unternehmen konkret tun können, lässt sich schwer sagen. Der aktuell beste Weg zu einem datenschutzkonformen  Internetauftritt, ist die strikte Einhaltung der DSGVO, auch im Hinblick auf Webtracking und Cookies.

Einen Beitrag, in dem wir ausdrücklich auf das Thema Cookies eingehen finden Sie hier.

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Datenschutz, Rechtsgebiete

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