Das Thema “Buy Now, Pay Later” (BNPL) steht vor einem radikalen Umbruch. Die von der EU verabschiedete Verbraucherkreditrichtlinie (2023/2225) zwingt den Gesetzgeber zu strengeren Regeln, die ab November 2026 greifen. Bisherige „Lücken“ für Kleinkredite und kurzfristige Finanzierungen werden geschlossen. Für Online-Händler bedeutet das neue Informationspflichten und potenzielle Hürden im Checkout-Prozess; für Verbraucher mehr Schutz, aber auch mehr Bürokratie beim schnellen Einkauf.
Das Ende der “Schufa-freien” Kleinkredite
Bisher fielen Kredite unter 200 Euro sowie kurzfristige, zinsfreie Finanzierungen (oft als „In 30 Tagen zahlen“ beworben) nicht unter die strengen Vorgaben für Verbraucherkredite. Dies ändert sich mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225. Künftig müssen Zahlungsdienstleister auch bei einem 50-Euro-Einkauf auf Raten oder Zielzahlung eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen. Das bedeutet in der Praxis: Wer online ein paar Sneaker auf Pump kauft, wird durchleuchtet – inklusive Schufa-Abfrage.
Werbebeschränkungen und Warnhinweise
Ein besonders für das Marketing relevanter Punkt ist die neue Kennzeichnungspflicht. Ähnlich wie bei Zigarettenpackungen muss Kreditwerbung künftig einen klaren Warnhinweis enthalten, etwa: “Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld”. Werbeaussagen, die suggerieren, ein Kredit würde die finanzielle Situation des Kunden verbessern oder sei völlig risikolos, werden untersagt. Auch „Pre-ticked boxes“ (vorausgewählte Häkchen für Finanzierungsoptionen) sind verboten; der Kunde muss aktiv zustimmen.
Herausforderungen für den E-Commerce
Für Online-Händler, die BNPL-Optionen über Dienstleister wie PayPal, Klarna oder Ratepay anbieten, verlagert sich der bürokratische Aufwand zwar meist auf den Zahlungsanbieter. Dennoch droht eine sinkende Conversion-Rate: Wenn der Checkout durch Bonitätsprüfungen länger dauert oder Kunden abgelehnt werden, brechen mehr Käufer den Vorgang ab. Wichtig: Der klassische Rechnungskauf, den ein Händler selbst (ohne zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister) anbietet, kann unter bestimmten Bedingungen (z.B. Zahlungsziel unter 14 Tagen) weiterhin privilegiert bleiben. Sobald jedoch Dritte (Factoring, PSPs) involviert sind, greift die volle Härte der Regulierung.
Widerrufsrecht für alle
Das 14-tägige Widerrufsrecht für Kreditverträge gilt künftig auch für die bisher ausgenommenen Kleinstkredite. Verbraucher können somit nicht nur den Kaufvertrag der Ware, sondern separat auch den Kreditvertrag widerrufen – ein Detail, das die Abwicklung von Retouren und Storni komplexer machen dürfte.
Fazit
Die Ära der unregulierten „Mikro-Verschuldung“ im Netz endet im November 2026. Händler sollten ihre Checkout-Prozesse und Werbemaßnahmen frühzeitig auf die neuen Warnhinweise und Informationspflichten prüfen. Verbraucher profitieren von einem besseren Schutz vor der Schuldenfalle, müssen sich aber darauf einstellen, dass der „Klick-und-Kauf“-Komfort durch Bonitätsprüfungen etwas leiden wird.

