Amazon schafft Niedrigpreiszwang für Händler ab

Bundeskartellamt

BundeskartellamtHändler, die bei Amazon tätig sind, verpflichten sich gegenüber Amazon, die Produkte nirgendwo anders günstiger zu verkaufen.

Das Bundeskartellamt hat diese Vorgabe bereits im Februar 2013 kritisiert, denn hierdurch könnten kleinere Firmen aus dem Markt gedrängt werden.

Nun hat Amazon reagiert und angekündigt, zukünftig auf die mutmaßlich rechtswidrige Gängelung der Amazon-Verkäufer zu verzichten.

Erst im Februar 2013 hatte das Bundeskartellamt gegen den Online-Handelsriesen ein Verfahren wegen Behinderung des freien Wettbewerbs eingeleitet und die Regelung ins Visier genommen, wonach die Amazon-Marketplace-Anbieter ihre Waren auf anderen Plattformen nicht billiger anbieten dürfen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes meint zu der Bekanntmachung von Amazon:

„Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“


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