Amazon Dash-Bestellung auf Knopfdruck verboten

Amazon muss seine Dash-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München urteilte so gestern, da der Dash-Button zu intransparenten Bestellungen führe und so so Gesetze für den Internethandel verletze. Amazon will Rechtsmittel einlegen, was sehr wahrscheinlich vorm BGH enden dürfte.

Die Amazon Dash-Buttons lassen sich zum Beispiel auf den Kühlschrank oder die Waschmaschine kleben und haben jeweils ein Herstellerlogo aufgedruckt. Für die Bestellung des jeweiligen Produkts genügt dann ein Knopfdruck.

Beschwerden bei Verbraucherschützern

Ursprünglich geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte ihr Sprecher Thomas Bradler. Schon das Landgericht München hatte Amazon zur Unterlassung verurteilt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schreibt auf ihrer Website, das Gericht habe eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen: “Amazon wird daher die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.”

Wir hatten zu der Thematik bereits im September ausführlich berichtet: Amazon Dash-Button: Gute Idee – aber rechtswidrig

Unternehmen will gegen Urteil angehen

Amazon kündigte gegenüber tagesschau.de an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es sei nicht nur innovationsfeindlich , sondern “hindere Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der ‘Dash Button’ ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht”, hieß es in einer Erklärung. Das Unternehmen sei überzeugt, dass der “Dash Button” und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen.

Tags :
Datenschutz, E-Commerce, Urteile & Gesetze

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