Das Widerrufsrecht stellt Online-Händler vor einige Herausforderungen, die zu vielen rechtlichen Problemen führen können. Die an für sich einfache Umsetzung wird leider immer noch zu häufig falsch vorgenommen.
Durch falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen kann im schlimmsten Fall ein großer Schaden entstehen. Wir erläutern die häufigsten Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht und geben Tipps, wie Händler rechtssicher agieren können.
Fehler 1: Die Widerrufsbelehrung ist veraltet, fehlerhaft oder fehlt ganz
Eine korrekte Widerrufsbelehrung ist unerlässlich, um Kunden über ihre Rechte zu informieren. Händler können hierfür die vom Gesetzgeber in Anlage 1 zum EGBGB veröffentlichte offizielle Musterbelehrung verwenden. Händler sollten dabei dringend darauf achten, dass Sie die aktuellste Version verwenden. Nur bei dieser greift die so genannte “Gesetzlichkeitsfiktion”. Fehlt die Belehrung ganz oder ist fehlerhaft, können Kunden im schlimmsten Fall 1 Jahr und 14 Tage lang ihr Widerrufsrecht gegenüber dem Händler ausüben.
Fehler 2: Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechts von Verbrauchern
Das Widerrufsrecht darf nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen eingeschränkt werden. Auch wenn es für Händler unpraktisch erscheinen mag, darf das Widerrufsrecht nicht willkürlich ausgeschlossen werden. Liegen legitime Gründe gemäß § 312g Abs. 2 BGB vor, das Widerrufsrecht auszuschließen, müssen diese klar kommuniziert werden, etwa bei maßgeschneiderten Produkten oder bestimmten Dienstleistungen.
Fehler 3: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
Verbraucher haben standardmäßig 14 Tage Zeit, um einen Online-Kauf zu widerrufen. Einige Händler bieten längere Fristen an, was jedoch zu Problemen führen kann, wenn widersprüchliche Informationen gegeben werden. Beispielsweise kann es zu Abmahnungen kommen, wenn in den AGB eine Widerrufsfrist von 14 Tagen genannt wird, während in der Widerrufsbelehrung 30 Tage stehen. Auch widersprüchliche Angaben zu einem Monat und 30 Tagen können problematisch sein. Im Zweifel gilt zwar immer die für den Verbraucher längere Frist, allerdings handelt es sich bei widersprüchlichen Angaben im Regelfall um eine Irreführung und somit einen Wettbewerbsverstoß.
Fehler 4: Unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts
In der Widerrufsbelehrung dürfen keine Klauseln stehen, die das Recht der Verbraucher unzulässig einschränken. Dazu gehören Formulierungen, die Rücksendungen nur im Originalkarton zulassen oder unfreie Rücksendungen generell ablehnen. Solche Regelungen schränken die Rechte der Kunden unangemessen ein und führen zu Abmahnungen.
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