Neues Elektro-Gesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten

warning red triangular sign lack o keen fotolia com

warning red triangular sign lack o keen fotolia comNachdem das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz letzten Freitag, den 23.10.2015, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt dieses neue Gesetz mit Wirkung ab 24.10.2015. Nun haben Online-Händler 9 Monate Zeit, um ein Rücknahmesystem für alte Geräte und Elektroschrott zu organisieren. Mit dieser Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorge die Bundesregierung dafür, dass „in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher“, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) lt. n-tv.de. Bildnachweis: warning red triangular sign – © lack o keenfotolia.com

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz zudem den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder unterbinden, wo die Geräte oftmals ausgeschlachtet und nicht richtig entsorgt werden. Online-Händler müssen Altgeräte daher ab einer Versand- oder Lagerfläche für Elektrogeräte von 400m² zurück nehmen. Der Bundesverband Druck & Medien (BVDM) kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand der Regelung bei den neuen Anzeige- und Meldepflichten, der Mengenmeldung des zurückgenommenen Elektroschrotts und auch die Informationspflichten gegenüber den Kunden. Wir berichteten bereits vor einigen Wochen in unserem Blog über die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

 

Tags :
Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen

Website-Check Newsletter abonnieren

Webauftritt mit automatisierten Rechtstexten schützen!

Fehler in der Datenschutzerklärung, im Impressum oder anderen rechtlichen Texten können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Besonders riskant ist es, wenn gesetzliche Änderungen übersehen werden und Ihre Rechtstexte veraltet sind.

  • Individuelle und abmahnsichere Rechtstexte
  • Kostenloser Update-Service
  • Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Riesige anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr