Rechtstexte
Wie binde ich Impressum und Datenschutz korrekt ein?
Die Datenschutzerklärung muss im Gegensatz zum Impressum garantiert mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar
und eindeutig gekennzeichnet sein.
Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen.
Es ist zu empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben,
schreiben Sie an: support@website-check.de

