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Unterlassungserklärung einer Abmahnung ungeprüft unterschreiben? Besser nicht.

Unterlassungserklärung einer Abmahnung ungeprüft unterschreiben? Besser nicht. Unterlassungserklärung einer Abmahnung ungeprüft unterschreiben? Besser nicht.
Autor: Benjamin Schmidt

Veröffentlicht: 30.07.2019

Abmahnung einfach bezahlen? Diesen Fehler sollten Sie vermeiden.

In letzter Zeit erreichen uns immer mehr Anfragen im Hinblick auf Abmahnungen. Auch wenn die geltend gemachten Kosten sich in einem niedrigen Bereich bewegen, sollte man diese nicht ungeprüft bezahlen. Hintergrund ist die mit den Kosten ebenfalls geforderte Unterlassungserklärung.

Auch wenn in einem ersten Schritt der Betrag von ca. 100 – 250 € keine große Belastung darstellt, birgt die Unterlassungserklärung das Risiko einer weitaus höheren Vertragsstrafe.

Abmahnungen durch Verbraucherschutzvereine

In Deutschland dürfen neben Konkurrenten unter Umständen auch Interessensvereine wie z.B. Verbraucherschutzverbände, IDO, Wettbewerbszentrale, etc. abmahnen. Diese Verbände fallen in letzter Zeit mit einer erhöhten Zahl an Abmahnungen und der Einforderung von Vertragsstrafen auf.

Die geltend gemachten Abmahnkosten in Höhe von ca. 100 – 250 € erscheinen gering. Dies soll die Unternehmer jedoch dazu verleiten, die Sache „schnell aus der Welt zu schaffen“. Insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung birgt nämlich ein Risiko. Tatsächlich ist durch Zahlung der Abmahnkosten und der Unterschrift unter die Unterlassungserklärung die Angelegenheit jedoch noch lange nicht erledigt.

Wenn man die Unterlassungserklärung unterzeichnet, droht nämlich die „Verwirkung“ der Vertragsstrafe. Der Begriff „Verwirkung“ bedeutet, dass bei einem erneuten Verstoß gegen die in der Unterlassungserklärung aufgeführten Verstöße eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Warum wird durch Bezahlen der geforderten Summe und Unterschrift unter die Unterlassungserklärung kein Problem gelöst, sondern nur ein neues geschaffen?

Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung schließt man nämlich einen sog. Unterlassungsvertrag mit dem Verein bzw. Verband. Dieser läuft mindestens die nächsten 30 Jahre. Dies bedeutet, dass bei ähnlichen Verstößen eine hohe Vertragsstrafe zwischen ca. 3.000 und 20.000 Euro (steigend je Verstoß) gefordert wird. Grundsätzlich raten wir davon ab, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind zum größten Teil weitreichend formuliert. Sie umfassen meist mehr Verstöße als tatsächlich begangen. Das Vertragsstrafenrisiko erhöht sich hierdurch noch weiter.

Aus diesem Grund möchte der Abmahner, dass Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ebenfalls ist aus diesem Grund die geltend gemachte Abmahnsumme so gering.

Warum sollte trotz der anfänglichen Kosten ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden?

Eine anwaltliche Beratung kann im Einzelfall zu verschiedenen taktischen Überlegungen führen. Mögliche Optionen sind:

  • Abgabe einer (angepassten) Unterlassungserklärung;
  • aussergerichtlicher Vergleich;
  • riskieren einer Einstweiligen Verfügung.

Zu all diesen Punkten kann Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt eine Risikoeinschätzung geben. Zum anderen können Sie mit seiner Hilfe die Fehler in Ihrem Online-Shop oder auf Ihrer Internetseite abstellen. Hierbei empfehlen wir dringend, einen auf das Rechtsgebiet spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren. Bei Abmahnungen von Online-Shops oder Internetseiten ist dies ein Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht.

Ist ein Fachanwalt nicht teurer als ein „normaler“ Anwalt?

Ein Fachanwalt kennt sich in der Regel besser mit den in seinem Fachgebiet angesiedelten Thematiken aus. Er braucht in der Regel weniger Zeit als ein mit der Materie nicht vertrauter Anwalt, der sich in die komplizierten Thematiken des Wettbewerbsrecht und des Fernabsatzrechts erst einlesen muss. Zudem hat er gegenüber nicht spezialisierten Anwälten in der Regel einen Wissensvorsprung.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie ein Budget, das der Anwalt nicht ohne Rücksprache mit Ihnen überschreiten soll. So können Sie mit den Kosten besser kalkulieren.

Wie kommt es zur erneuten Abmahnung, nachdem ich eine Unterlassungserklärung abgegeben habe?

Nachdem Sie die Unterlassungserklärung abgegeben und die Mahngebühr entrichtet haben, werden Sie für eine Zeit von ungefähr ein bis zwei Jahren (ggf. auch länger) nichts mehr von dem Abmahner hören. Danach wird Ihre Seite erneut auf gleiche sowie ähnliche Fehler untersucht. Wie bereits angemerkt, ist der Verstoß bis zu 30 Jahre lang verfolgbar.

Verstoßen Sie gegen die in der Unterlassungserklärung stehenden Punkte, sind Sie zur Zahlung der in der Unterlassungserklärung festgeschriebenen Vertragsstrafe verpflichtet. Manchmal wird in der Unterlassungserklärung eine konkrete Summe genannt, oftmals aber auch nur eine „angemessene, durch das Gericht, festzulegende“ Summe bestimmt. Dies gilt bereits bei sehr geringen Verstößen.

Daher sollten Sie eine Vertragsstrafe immer vermeiden und sich vom Fachanwalt beraten lassen. Folge-Abmahnungen von Verstößen sind eher die Regel als die Ausnahme und können sehr schnell sehr teuer werden.

Das sagt Website-Check dazu:

Es ist für Abmahnvereine sehr einfach, bei Ihnen Folgefehler festzustellen. Es reicht meist eine Google-Suche mit den damals abgemahnten Sätzen auf Ihrer Website aus. Wurden Sie damals wegen einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt, machen die Abmahner einfach eine Google-Sitesearch auf Ihrer Website/eBay-Site mit den fehlerhaften Formulierungen. Schon können Sie Ihnen ein Schreiben mit einer Vertragsstrafe zusenden.

Was soll ich tun, wenn ich abgemahnt werde?

Falls Sie durch einen sog. Abmahnverein oder einen Konkurrenten abgemahnt wurden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Ein Anwalt spart meist mehr Geld, als er kostet. Wichtig bei der Auswahl ist jedoch, sich einen auf diesen Bereich spezialisierten Fachanwalt zu suchen. Parallel sollten Sie unverzüglich den Abmahngrund beheben.

Fazit

Aufgrund des momentanen Abmahntrends in Deutschland und leicht ahnbaren Verstößen, vor allem durch schnelle Online-Recherche, ist eine Abmahnung jederzeit von jeder Stelle in Deutschland aus möglich. Daher sollten gerade im Onlinehandel zunächst einmal Abmahnungen vermieden werden.

Haben Sie doch eine Abmahnung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall die geforderte Summe überweisen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen, sondern lieber zu Anfang etwas Geld für einen spezialisierten Anwalt ausgeben, der Ihnen langfristig Kosten sparen kann.

Fest steht: Reagieren sollten Sie auf jeden Fall, aber nicht übereilt.


Hier finden Sie weitere Beiträge zum Thema Abmahnungen:

https://website-check.de/blog/impressum/achtung-agw-e-v-impressum-abmahnungen-auf-immobilienscout24/

https://website-check.de/faq/was-ist-eine-abmahnung/


Falls auch Sie einen Onlineshop oder eine Webseite betreiben, die Sie rechtlich absichern möchten, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns. Zusammen mit unserem Partner der It-Recht Kanzlei Dury erstellen wir Ihnen alle nötigen Rechtstexte (Datenschutzerklärung, AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung), die Sie vor teuren Abmahnungen und Bußgeldern schützen.