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Betrugsversuche nach Änderung im Handelsregister

Betrugsversuche nach Änderung im Handelsregister Betrugsversuche nach Änderung im Handelsregister
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 25.06.2019

Nach einer kürzlich veröffentlichten Änderung unserer Daten im Handelsregister, war die Verwunderung groß, nachdem zwei Tage später der Briefkasten geleert wurde und gleich vier Rechnungen von unterschiedlichen Absendern mit gleicher Kostenbezeichnung zum Vorschein kamen. Dabei verlangt jeder Absender einen anderen Betrag.

Wie kommen die Betrüger auf mich?

Seit 2009 werden Änderungen und Neueintragungen im Handelsregister auch im Internet veröffentlicht. In der Regel werden die relevanten Informationen über einen Bot gesammelt, der die Handelsregisterportale dauerhaft nach Änderungen und Neueintragungen abfragt. So kommen die Betrüger schnell an alle Daten die für eine falsche Rechnung notwendig sind. Generell sollte man also gerade bei vermeintlich offiziellen Rechnungen die bereits ein oder zwei Tage nach der Veröffentlichung im Handelsregister zugestellt werden hellhörig werden.

Ähnlichkeit zu offiziellen Amtsschreiben

Betrugsschreiben sind für Laien in ihrem Aussehen nur sehr schwer von offiziellen Schreiben zu unterscheiden, da sich die Betrüger an Hilfsmitteln wie zum Beispiel behördliche Kassenzeichen, Landeswappen, Aktenzeichen, Belegnummern und/oder irreführenden Firmennamen bedienen. Da das Betrugsschreiben meistens schon vor der offiziellen Amtsrechnung kommt, überwiesen Betroffene im Glauben eine echte Rechnung zu begleichen, ohne das Schreiben genauer zu prüfen.

Genau auf das Kleingedruckte achten

Die meisten dieser Betrugsschreiben werden mit juristischem Hintergrundwissen erstellt, sodass das Geld nach der Überweisung meist nicht mehr zurück verlangt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn im Kleingedruckten beispielsweise steht, dass durch die Überweisung des geforderten Betrags der kostenpflichtigen Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank zugestimmt wird, die nichts mit dem offiziellen Handelsregister zu tun hat.

Was muss ich tun wenn ich ein solches Schreiben erhalte?

Falls Sie ein solches Schreiben gerade nach kürzlich vorgenommenen Änderungen oder Neueintragungen erreicht und Sie sich unsicher sind, rufen Sie umgehend beim zuständigen Amtsgericht an oder erkundigen Sie sich bei einem Experten. Grundsätzlich gilt jedoch: Niemals überweisen bevor die Richtigkeit und Herkunft einer Rechnung nicht zu 100% geklärt ist.

Uns selbst erreichten nach einer Änderung im Handelsregister folgende vier Schreiben:

1. Absender: F.S Service e.k.

Betreff:           Eintragungs /- Veröffentlichungsofferte

 

2. Absender: Handels Union Deutschland

Betreff:           Veröffentlichung des HRB Eintrags

3. Absender: GCR GmbH

Betreff:           Handelsregisterbekanntmachung

4. Absender: Lemke REG

Betreff:          Handelregistereintrag

Fazit

Gerade nach der Neugründung eines Unternehmens wittern die vermeintlichen Betrüger ihre Chancen, da in solchen Fällen oft aus Unwissenheit der geforderte Betrag entrichtet wird. Jedoch raten wir dringend davon ab zu überweisen, um die Rechnung vom Tisch zu bekommen, da das Geld einmal überwiesen, kaum zurückzuholen ist. In den meisten Fällen trifft das originale Schreiben vom Amt einige Tage nach den vermeintlichen Betrugsschreiben ein.

 

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