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Neues Elektro-Gesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten

Neues Elektro-Gesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten Neues Elektro-Gesetz am 24.10.2015 in Kraft getreten
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 29.10.2015

warning red triangular sign lack o keen fotolia comNachdem das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz letzten Freitag, den 23.10.2015, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt dieses neue Gesetz mit Wirkung ab 24.10.2015. Nun haben Online-Händler 9 Monate Zeit, um ein Rücknahmesystem für alte Geräte und Elektroschrott zu organisieren. Mit dieser Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorge die Bundesregierung dafür, dass „in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher“, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) lt. n-tv.de. Bildnachweis: warning red triangular sign – © lack o keenfotolia.com

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz zudem den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder unterbinden, wo die Geräte oftmals ausgeschlachtet und nicht richtig entsorgt werden. Online-Händler müssen Altgeräte daher ab einer Versand- oder Lagerfläche für Elektrogeräte von 400m² zurück nehmen. Der Bundesverband Druck & Medien (BVDM) kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand der Regelung bei den neuen Anzeige- und Meldepflichten, der Mengenmeldung des zurückgenommenen Elektroschrotts und auch die Informationspflichten gegenüber den Kunden. Wir berichteten bereits vor einigen Wochen in unserem Blog über die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.