Neue Datenschutzerklärung: vzbz mahnt Google ab

website check logoNach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbz) sind Teile der zum 01.03.12 neu eingeführten Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen rechtswidrig. Viele Klauseln sind in den Augen der Verbraucherschützer zu unbestimmt formuliert und benachteiligen den Verbraucher unangemessen. Abzuwarten bleibt, wie Google auf die Abmahnung reagiert. Bis zum 23.03.12 konnte Google eine Unterlassungserklärung abgeben. Nach unseren Informationen ist dies bislang nicht geschehen.

Quelle: Pressemitteilung des vzbz


Wenn Sie weitere Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Durchwahl 0681-9400543-55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@website-check.de. Gerne informieren wir Sie auch über unser Angebot an Schutz- und Prüfpaketen, die wir Ihnen im Rahmen des Website-Checks anbieten. In unseren Website-Checks erhalten Sie neben einem Prüfungsprotokoll Ihrer Internetseite auch anwaltlich geprüfte Rechtstexte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Google

Autor:

Teilen