Wer kennt es nicht - das berüchtigte "Verklicken" beim Online-Shopping. Eine schnelle Wischbewegung auf dem Smartphone und schon ist die Bestellung abgeschickt. Oder doch nicht? Die rechtliche Seite solcher "Verklicker" wirft interessante Fragen auf, besonders wenn es um den Abschluss von Kaufverträgen geht.
Urheberrechtsreform – Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber