News

Ministerium liebäugelt mit Influencer-Gesetz

Ministerium liebäugelt mit Influencer-Gesetz Ministerium liebäugelt mit Influencer-Gesetz
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 17.06.2019

Nachdem in den letzten Monaten vermehrt Influencer nach Postings, auf denen sie Marken genannt oder „vertaggt“ haben, wegen Schleichwerbung von diversen Abmahnvereinen –allen voran der Verband Sozialer Wettbewerb– abgemahnt wurden, will das Justizministerium nun in einem Gesetz (wie die Tagesschau bereits berichtete) genauer klären, wann in den sozialen Medien der redaktionelle Rahmen überschritten wurde und somit als Werbung gekennzeichnet werden muss. Gerd Billen, Staatssekretär beim Justizministerium äußerte sich dem ZDF gegenüber wie folgt: „Dass Beiträge die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen oder als Anzeige ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen. Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles schon aus Angst vor einer Abmahnung schon als Werbung gekennzeichnet wird.“

Bisherige Regelung

Zur Zeit werden Abmahnungen wegen Schleichwerbung nahezu willkürlich verschickt bzw. dann, wenn ein solcher Abmahnverein oder Mitkonkurrent davon ausgeht, dass es sich beim betreffenden Post um Schleichwerbung handelt. Dabei spielt die Reichweite der abgemahnten Social-Media-Accountinhaber nicht wirklich eine Rolle. Zwar gibt es die Definition, dass alle Accounts mit über 50.000 Follower eine so hohe Reichweite genießen, dass auch eine ausschließlich private Empfehlung gerade bei Jugendlichen die geschäftliche Entscheidung beeinflusst. Somit müsste jeder Post, auf dem eine Marke genannt oder vertaggt wird, als Werbung gekennzeichnet werden. Jedoch haben auch Influencer mit über 50.000 Follower ein Recht auf freie Meinungsäußerung und das Verbreiten redaktioneller Inhalte, wobei Accounts unter der Grenze von 50.000 Follower lange nicht immun sind gegen Abmahnungen und Bußgelder wegen Schleichwerbung.

Neue Regelung durch Influencer-Gesetz

Bei Printmedien sind gesponserte Inhalte klar gut erkennbar von redaktionellen Inhalten zu trennen. Da solche Inhalte im Netz nicht zwangsläufig gekennzeichnet werden müssen, obliegt die Entscheidung über verbotene Schleichwerbung oder zulässiger redaktioneller Inhalt bisher den Gerichten und kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Ein mögliches neues Influencer-Gesetz soll für eine bundesweit einheitliche Definition von Schleichwerbung im Zusammenhang mit Influencern sorgen und den Entscheidungsspielraum der Gerichte eindämmen. So wurde Influencerin Pamela Reif wegen unzulässiger Schleichwerbung vom Landgericht Karlsruhe rechtskräftig verurteilt (wir berichteten), wobei Cathy Hummels, die Frau des Ex-Nationalspielers Mats Hummels, bei kerngleichem Vergehen vor dem Landgericht München freigesprochen wurde (Heise berichtete).

Fazit

Da in der jüngeren Vergangenheit massenhaft wegen Schleichwerbung in sozialen Medien abgemahnt wurde und die Rechtskräftigkeit dieser Schreiben oft vom Standort des Abgemahnten abhing, ist eine länderübergreifende Regelung zum Thema Schleichwerbung durch Influencer nun mehr als nötig, um zum einen Rechtssicherheit zu schaffen und zum anderen, um die losgelöste Abmahnwelle wieder einzudämmen. Wann das Gesetz jedoch in Kraft treten soll, ist noch unklar.

Falls Sie einen Instagram Social-Media Account betreiben und die passenden Rechtstexte dafür benötigen, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns. Mit unserem Social Media-Paket machen Sie Ihren Account nachhaltig rechtssicher.