Amazon-Marketplace-Händler – Bundeskartellamt startet Online-Befragung

Bundeskartellamt

BundeskartellamtDas Bundeskartellamt hat mit einer Online-Befragung von insgesamt rund 2400 Marketplace-Händlern bei Amazon begonnen. Die Händler sollen dazu beitragen einen möglichen Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot zu prüfen. Das Bundeskartellamt untersucht in einem Verfahren gegen Amazon.de die Marktauswirkungen der sogenannten Preisparitätsklausel.

Bildnachweis: Bundeskartellamt

Die Klausel ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen für Händler beim Amazon-Marketplace:

"Sie bestimmen den Preis jedes Artikels, den sie anbieten oder verkaufen, unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg ein solcher Verkauf erfolgt. Sofern sie jedoch Ihre Artikel auf dieser oder über diese Website anbieten oder verkaufen, sind sie verpflichtet, dies nicht zu einem höheren Preis zu tun, als Sie ihn von Kunden in einem oder über einen anderen nicht-physischen Vertriebsweg (gemäß der Definition in Abschnitt 1.4.) verlangen.“

(Abschnitt B I. 1., Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.à r.l., in der Fassung vom 05.10.2011, zuletzt aufgerufen am 20.02.2013 um 14:39 Uhr).

Die Teilnahmebedingungen von Amazon untersagt Händlern, ein bei Amazon Marketplace angebotenes Produkt auf einer weiteren Shopping-Plattform online günstiger anzubieten. Amazon führt zur Begründung der Preisparitätspflicht in seinen FAQs aus:

 „Wir glauben, dass der Preis für Kunden eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim Kauf ist. Demzufolge  verlangen wir von Verkäufern, die ihre Artikel auf Amazon.de anbieten möchten, dass sie auf Amazon keinen höheren Preis verlangen als sie ihren Kunden auf anderen Verkaufsplattformen berechnen.  Kunden vertrauen auch darauf, dass die Preise und anderen Bedingungen auf Amazon.de im Vergleich zu anderen Einkaufsmöglichkeiten genauso gut (oder besser) sind.“

(Nr. 5 FAQs zur Preisparitätsrichtlinie, zuletzt abgerufen am 20.02.2013 um 14:36 Uhr)

 

Das Bundeskartellamt prüft eine mögliche Einschränkung des Wettbewerbs zwischen Amazon-Marketplace und anderen Anbietern von ähnlichen Marktplätzen.

 

Link zur Pressemitteilung des Bundeskartellamtes


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