Barrierefreiheitserklärung - kurz erklärt

Barrierefreiheit im digitalen Raum

In der digitalen Welt bedeutet Barrierefreiheit, dass Websites, mobile Anwendungen oder andere digitale Angebote für alle Menschen – unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst zum Beispiel Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen. Ein barrierefreies Webdesign ermöglicht es ihnen, sich ohne Hindernisse im Internet zu bewegen, Inhalte zu verstehen und digitale Dienste zu nutzen.

Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit

Die Schaffung von Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Ethik, sondern auch rechtlich verankert. In der EU wurde für Unternehmen die EU-Richtlinie 2019/882 erlassen, die die Barrierefreiheit für Unternehmen festschreibt. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGVO) umgesetzt.

Das BFSG regelt die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Dahinter stehen die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C) für barrierefreie Webinhalte.

Grafik mit einem Mann am Computer, auf dem Bildschirm sind Symbole für Barrierefreiheit zu sehen, darunter für Hör- und Sehbehinderungen sowie körperliche Einschränkungen.

Für wen ist die Barrierefreiheit Pflicht?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, wie beispielsweise:

  • E-Commerce-Dienste
  • Finanzdienstleistungen (z. B. Online-Banking)
  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Websites von Fluggesellschaften)
  • E-Books
  • Smartphones und Computer

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein verpflichtendes, rechtliches Dokument, das Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit einer Website oder mobilen Anwendung gibt. Sie dient als Nachweis, dass der Betreiber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt.

Zweck und Inhalte der Erklärung

Die Erklärung verfolgt den Zweck die Besucher von E-Commerce Seiten über die Barrierefreiheit und den Stand der Barrierefreiheit aufzuklären.

Gemäß Anlage 3 des BFSG muss die Erklärung zwingend folgendes beinhalten:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;
  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;
  • die Angabe zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Wie und wo platziert man die Erklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung muss leicht auffindbar sein. Das bedeutet in der Regel, dass sie direkt auf der Startseite verlinkt wird oder in der Fußzeile jeder Seite prominent platziert wird. Die Erklärung sollte zudem maschinenlesbar sein, damit auch unterstützende Technologien wie Screenreader sie erfassen können.

Mustererstellung und unsere Unterstützung

Sie sind ein privates Unternehmen, das von den Regelungen des BFSG betroffen ist? 

Haben Sie einen Barrierefreiheitscheck bei uns gebucht – sei es als einmalige Überprüfung oder als monatliche Betreuung?

Dann erhalten Sie von uns kostenlos ein Muster für Ihre Barrierefreiheitserklärung. Dieses Muster müssen Sie anschließend individuell an die Gegebenheiten Ihrer Website anpassen. Zur Anpassung hilft Ihnen unser Barrierefreiheitscheck. Bei Bedarf einfach den Support kontaktieren.