Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit
Die Schaffung von Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Ethik, sondern auch rechtlich verankert. In der EU wurde für Unternehmen die EU-Richtlinie 2019/882 erlassen, die die Barrierefreiheit für Unternehmen festschreibt. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGVO) umgesetzt.
Das BFSG regelt die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Dahinter stehen die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C) für barrierefreie Webinhalte.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, wie beispielsweise:
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein verpflichtendes, rechtliches Dokument, das Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit einer Website oder mobilen Anwendung gibt. Sie dient als Nachweis, dass der Betreiber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Die Erklärung verfolgt den Zweck die Besucher von E-Commerce Seiten über die Barrierefreiheit und den Stand der Barrierefreiheit aufzuklären.
Gemäß Anlage 3 des BFSG muss die Erklärung zwingend folgendes beinhalten:
Die Barrierefreiheitserklärung muss leicht auffindbar sein. Das bedeutet in der Regel, dass sie direkt auf der Startseite verlinkt wird oder in der Fußzeile jeder Seite prominent platziert wird. Die Erklärung sollte zudem maschinenlesbar sein, damit auch unterstützende Technologien wie Screenreader sie erfassen können.
Sie sind ein privates Unternehmen, das von den Regelungen des BFSG betroffen ist?
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Dann erhalten Sie von uns kostenlos ein Muster für Ihre Barrierefreiheitserklärung. Dieses Muster müssen Sie anschließend individuell an die Gegebenheiten Ihrer Website anpassen. Zur Anpassung hilft Ihnen unser Barrierefreiheitscheck. Bei Bedarf einfach den Support kontaktieren.